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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „BEDINGUNGEN“) sind integraler Bestandteil aller Verträge über den Verkauf von Fliesen und anderen keramischen Materialien (im Folgenden „PRODUKTE“), an denen SILCERAMICHE SPA (im Folgenden „VERKÄUFER“) beteiligt ist.

Außer in Einzelfällen, in denen durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen des VERKÄUFERS auf sie verzichtet wurde, stellen sie die ausschließliche Regelung für solche Verkäufe dar.

Sollten sich einzelne oder mehrere Teile dieser BEDINGUNGEN oder der sie beinhaltenden Einzelverträge als unwirksam erweisen, behalten die Allgemeinen oder Besonderen BEDINGUNGEN in ihrer Gesamtheit ihre Gültigkeit; die unwirksamen Teile werden durch Vereinbarungen ersetzt, die dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst nahe kommen.

 

1 – ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS – LIEFERUNG DER PRODUKTE

1.1. Der Vertrag gilt zu den in der Auftragsbestätigung des VERKÄUFERS genannten Bedingungen als abgeschlossen, wenn der Käufer nicht innerhalb von 5 Werktagen Einwände erhebt.

In jedem Fall gilt die Übergabe der Ware an den Spediteur als Anerkennung der vom VERKÄUFER bestätigten Bedingungen durch den Käufer.

1.2. Eine Bestellung, die nicht schriftlich bestätigt wurde, kann unter keinen Umständen als angenommen betrachtet werden, es sei denn, sie wird vom VERKÄUFER durch Versand oder Lieferung der PRODUKTE ausgeführt.

Eine Teillieferung der bestellten PRODUKTE bedeutet nicht die Annahme der gesamten Bestellung, sondern nur des tatsächlich gelieferten Teils der PRODUKTE.

1.3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden die PRODUKTE und ihre Rücksendung in Italien und im Ausland nach der Formel „Ex Works“ verwaltet.

1.4. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle als Lieferfristen angegebenen Termine als Richtwerte.

 

2 – PRODUKTMERKMALE – GARANTIE – REKLAMATIONEN

2.1. Es wird garantiert, dass die PRODUKTE den derzeit geltenden UNI-DIN-EN-Normen entsprechen.

Unsere Garantie beschränkt sich auf Materialien erster Wahl mit einer Toleranz von 5 % (fünf Prozent).

Eine Mängelgewährleistung bleibt daher für Zweit- und Drittwahl- bzw. Lagermaterialien sowie für Einzelchargen ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei den Kollektionen handelt es sich um Materialien, die Farb- und/oder Maserungsschwankungen unterliegen, da es sich um Produkte der Natur und des Menschen handelt. Farbunterschiede können daher nicht als Materialfehler gemeldet werden.

2.2. Eventuelle Beschwerden und Streitigkeiten müssen unter Androhung des Verfalls per Einschreiben ausschließlich an unser Verwaltungsbüro gerichtet werden, bevor das Material installiert wird und in jedem Fall innerhalb der zwingenden Frist von einem Tag. 8 ab Erhalt des Materials und in jedem Fall vor dessen späterem Verkauf an Dritte.

2.3. Die Installation des Materials führt zum Verfall der Mängelklage und führt zum stillschweigenden Verzicht auf die im Artikel genannte Garantie. 1490 v. Chr.

Das Material muss vor dem Einbau geprüft und gemischt werden, Reklamationen bezüglich des verlegten Materials werden nicht akzeptiert.

2.4. In jedem Fall umfasst die Gewährleistung des VERKÄUFERS nur den Ersatz des als mangelhaft befundenen Materials unter Ausschluss jeglicher weiterer und anderer Verpflichtungen.

2.5. Eventuelle Streitigkeiten bezüglich des Materials geben dem Käufer nicht das Recht, die Zahlung innerhalb der vereinbarten Fristen gemäß Artikel 3 ganz oder teilweise auszusetzen oder zu verzögern.

2.6. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung von Mängeln, dem Anspruch auf Garantie, der Feststellung des Schadens und seiner Quantität, die zwischen den Parteien nicht gütlich geklärt werden können, werden dem kostenlosen Schiedsverfahren eines einzigen Schiedsrichters unterworfen, der gemäß den Bestimmungen des Schiedsgerichts zu bilden und durchzuführen ist Regeln des Kammerschiedsverfahrens des Centro Ceramico Bologna, die die Parteien vorbehaltlos und ohne Berufung anerkennen.

2.7. Der VERKÄUFER ist nicht verantwortlich für Reklamationen aufgrund einer von der italienischen Klassifizierung des Keramikmaterials durch ausländische Kontroll- und/oder Zertifizierungsstellen abweichenden Klassifizierung auf der Grundlage technischer Spezifikationen, die nicht mit denen des VERKÄUFERS übereinstimmen.

Jedes vom Käufer in Anspruch genommene technische Gutachten muss unbedingt auf der Konformität des verkauften Materials mit den vom VERKÄUFER in Italien geltenden technischen Spezifikationen basieren.

 

3 – PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Die Verkaufspreise der PRODUKTE entsprechen denen, die in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste des VERKÄUFERS angegeben sind. Bei Teillieferungskaufverträgen gilt als Preis, sofern nicht schriftlich vereinbart, die zum Zeitpunkt der einzelnen Lieferungen gültige Preisliste.

Für alle für das Ausland bestimmten PRODUKTE können die Preise nach Wahl des VERKÄUFERS in der Fremdwährung des Ziellandes oder in Euro berechnet werden.

3.2. Alle Bank- und Handelsgebühren liegen in der Verantwortung des Käufers.

Im Falle verspäteter Zahlungen hat der VERKÄUFER Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe des offiziellen Diskontsatzes in Italien zuzüglich 3 %, ohne dass es einer formellen Mahnung bedarf.

3.3. Die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung, auch teilweise, des Preises oder der Gegenleistung innerhalb der vereinbarten Fristen ist ein Grund zur Kündigung ex. Kunst. 1456 CC des Vertrags, auf den es sich bezieht und in jedem Fall gemäß Art. begründet. 1460 CC, die Weigerung, weitere vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen und die Bearbeitung anderer laufender Bestellungen abzubrechen, ohne dass der Käufer Ansprüche auf Schadensersatz, Schadensersatz oder sonstiges geltend machen kann.

3.4. Mit Ausnahme der Nichtigkeit, der Anfechtbarkeit und der Kündigung des Vertrags kann der Käufer keine Ausnahmen geltend machen, um die Zahlung zu verzögern oder zu vermeiden.

 

4 – VERTRETER DES VERKÄUFERS

4.1. Die Vertreter des VERKÄUFERS fördern den Verkauf und sind nicht berechtigt, im Namen und Auftrag des VERKÄUFERS zu handeln, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich genehmigt.

4.2. Von Vertretern übermittelte Bestellungen binden den VERKÄUFER nicht und müssen daher vom VERKÄUFER selbst ausdrücklich schriftlich angenommen werden.

5- DOMAIN RESERVIERT

5.1. Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass der Verkauf der PRODUKTE unter Eigentumsvorbehalt zugunsten des VERKÄUFERS bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises gemäß Art. 1523 CC und folgende.

5.2. Die Gefahr einer Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über.

5.3. Bei Verkäufen ins Ausland bleibt der Eigentumsvorbehalt zugunsten des VERKÄUFERS auch gegenüber dem Dritten bestehen, wenn die Ware vor dem Eigentumsübergang im Rahmen der üblichen Geschäftsbeziehungen des Käufers an Drittkunden verkauft und geliefert wird Partei, sofern das Gesetz dies zulässt.

5.4. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der VERKÄUFER, ohne dass es einer Formalität bedarf, einschließlich einer formellen Mahnung, alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und möglicherweise, wenn das Gesetz dies zulässt, alle diesbezüglichen Kreditinstrumente gegenüber Dritten einziehen vorbehaltlich eines weiteren geeigneten gerichtlichen Rechtsbehelfs für den erlittenen Schaden.

 

6 – HÖHERE GEWALT

6.1. Der VERKÄUFER ist gegenüber dem Käufer nicht verantwortlich für die Nichterfüllung, einschließlich Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung, die durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, wie beispielsweise: Nichterfüllung oder verspätete Lieferung von Materialien

  Arbeit von Lieferanten, außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Anstieg der Rohstoff- oder Energiekosten, Betriebsausfälle, Streiks und andere Gewerkschaftsaktionen, Unterbrechung des Energieflusses, Aussetzung oder Schwierigkeiten beim Transport.

 

7 – ANWENDBARES RECHT – ZUSTÄNDIGES GERICHT

7.1. Für den Export bestimmte Kaufverträge, an denen der VERKÄUFER beteiligt ist, unterliegen italienischem Recht.

7.2 Das zuständige Gericht für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der PRODUKTE durch den VERKÄUFER und den damit verbundenen Beziehungen ist das Gericht am Sitz des VERKÄUFERS, auch wenn die Klage Kreditinstrumente betrifft, die dem VERKÄUFER als Zahlungsmittel ausgegeben wurden

 

8 – WIRKSAMKEIT JEDER BEDINGUNG

Die oben genannten allgemeinen Verkaufsbedingungen dürfen keinesfalls als reine Stilklauseln verstanden werden.

Sie sind wirksam und geben den Verhandlungswillen der Parteien getreu wieder.